Abstrahlleistung von Funkanlagen

Wir verwenden für unser WLAN die Funkfrequenz im Bereich von 2,4 - 2,485 Ghz. Dies ist prinzipiell eine freie Funkfrequenz, welche auch von anderen Geräten im Haushalt verwendet wird.
Da es sich hier um eine freie, seit kurzem nicht genehmigungspflichtige Funkanlage handelt, sind die gesetzlichen Normen sehr streng. Die maximal erlaubte Abstrahlleistung an der Antenne beträgt 100 Milliwatt E.I.R.P..

Zum Vergleich senden normale handelsübliche Handys mit einer Sendeleistung von bis zu 2 Watt (20x höhere Sendeleistung). Zum Unterschied ist unsere Sendeanlage üblicherweise am Dach montiert, während das Handy direkt am Ohr verwendet wird.

Handysender strahlen je nach Frequenz bis zu 20 Watt, also 200x so stark.
Um einen Eindruck über unterschiedliche Abstrahlleistungen der elektromagnetischen Wellen zu geben, zeigen wir hierzu einige Beispiele:

UKW-Sender bis einige hundert kW
Radar mehrere kW
Mikrowellenofen (im Innern) bis 2000 W
Mikrowellenofen (erlaubte Abstrahlung) bis 2 W
Mobilfunkbasisantenne bis 50 W
Handysender bis 20 W
Handy bis 2 W
Schnurlos Telefon max. 250 mW
WLAN - IEEE 802.11b/g max. 100mW
Bluetooth 10 mW

Quelle: IT und das Supportzentrum der Universität des Saarlandes, Dr. Ulrich Wanke

Da sich die Wirkung mit der Entfernung vom Sender drastisch senkt, wird nicht die absolute Leistung, sondern die Strahlungsdichte zum Vergleich herangezogen. So hat z.B. ein Handy an seiner eingebauten Antenne eine relativ hohe Strahlungsdichte, die aber durch eine externe Antenne abgeleitet werden kann. Oder anders gesagt: wenn man auch nur 1 m von der Antenne entfernt ist, so kann nur ein Bruchteil der Strahlungsdichte vom Körper aufgenommen werden.

Die eingesetzte Funktechnologie ist also völlig unbedenklich! Sehen Sie sich dazu nachfolgende .pdf Dokumente an:

- Breitband Studie:  Stahlenbelastung 10.09.2007  
- Zeritfikat
- WLAN im medizinischenUmfeld
- Access Point im medizinischen Umfeld
- Elektrosmog
- Biologische Sicherheit